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Erklärung der IWS
zur Priorisierung der Ortsumgehung Warendorf im
Zuge der B 64n
Bei der
IWS-Mitgliederversammlung vom 6. Oktober 2011 stößt die Einstufung der
Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64n („Vorrangig planen“) auf Unverständnis.
Die der Ortsumgehung zugeschriebene Priorität steht nach Auffassung der
Bürgerinitiative im offenkundigen Widerspruch zu den politischen Grundsätzen des
NRW-Koalitionsvertrags. Um nur einige Punkte zu nennen:
- Laut Koalitionsvertrag erhebt die Koalition die
„Vorfahrt von Bussen und Bahnen im Land“ zum Programm. „Oberste
Priorität“ soll die Erarbeitung einer „Mängelanalyse für das
Schienennetz des Landes“ haben. Die parallel zur B 64 verlaufende
Kursbuchstrecke RB67 hat noch immer mehr als 60 ungesicherte Bahnübergänge.
Einige Bahnübergänge wurden zwar in den letzten Jahren geschlossen bzw.
gesichert. Aber diese Planungen und weitere Maßnahmen, die seit 1991
vorgesehen sind, schleppen sich endlos hin. Sinnvoller wäre es deshalb u.
E., anstelle des Neubaus einer Autoschnellstraße der Modernisierung der
Bahnstrecke eine höhere Priorität einzuräumen, um so mehr Verkehr von der
Straße auf die Schiene zu verlagern.
- Der Koalitionsvertrag vermerkt ausdrücklich die „im
Wesentlichen gut ausgebaute Straßeninfrastruktur in NRW“ und
thematisiert zugleich die „Begrenztheit des Systems Straße und seiner
Ausbaukapazitäten“. Auf der B 64 wurde bei den offiziellen
Verkehrszählungen seit dem Jahr 2000 ein rückläufiges bzw. stagnierendes
Verkehrsaufkommen ermittelt. Auch die absoluten Zahlen (s. Anl.)
rechtfertigen u. E. keinesfalls die Planung einer “Ortsumgehung“ im Zuge der
B 64n als Kraftfahrstraßenlösung. In Anbetracht knapper öffentlicher
Haushalte halten wir darum die Aus- und Neubaupläne für illegitim.
- Im Koalitionsvertrag werden darüber hinaus die „besonderen
Probleme und Belastungen der Bevölkerung und der Umwelt durch den Verkehr“
thematisiert. Beides trifft auf die als Kraftfahrstraße geplante B
64n-Ortsumgehung Warendorf zu. 3a (Bevölkerung): Die
Trasse führt unmittelbar an den westlichen, südlichen und östlichen
Wohnvierteln des Stadtteils Warendorf entlang. Außerdem ist auch bei Bau der
Kraftfahrstraße für die B 64-Ortsdurchfahrt ein hohes Verkehrsaufkommen zu
erwarten, sodass sich dort nur eine kaum spürbare Entlastungswirkung
einstellen wird. 3b (Umwelt): Zugleich stellt die Autoschnellstraße einen eklatanten
Eingriff in die Münsterländer Parklandschaft dar. Als gravierendes Beispiel
sei die Zerschneidung der intakten Bauerschaften Ostbezirk und Vohren
genannt. Dort ist auf der ganzen Linie Dammlage geplant. Davon betroffen
wäre unter anderem auch die ökologisch wertvolle Vohrener Waldung
„Landratsbüsche“.
- Bei „in der Region umstrittenen Straßenbauvorhaben“
sichert der Koalitionsvertrag die Beauftragung von „Untersuchungen zu
Alternativen und anderen Netzlösungen“ zu. Die B 64n ist in der
öffentlichen Auseinandersetzung seit vielen Jahren stark umstritten. Auch
wenn die Gemeinderäte der betroffenen Kommunen zurzeit noch mehrheitlich für
die B 64n-Ortsumgehung votieren, so ist dennoch in der Bevölkerung großer
Widerstand gegen die Planung einer Kraftfahrstraße zu verzeichnen. Immerhin
haben sich den vier Bürgerinitiativen entlang der B 64 mehr als 1.000
zahlende Mitglieder angeschlossen. Allein die IWS zählt 501 Mitglieder. Die
sich in einer Gemeinschaft zusammengeschlossenen ca. 60 Warendorfer
Eigentümer wollen für die Straße keinen Grund hergeben. - Auch der
Bundesrechnungshof übt in seinen „Bemerkungen 2001“ - bei damals noch
höheren Verkehrszahlen als im Jahre 2010 - Kritik am Ausbaustandard der B
64n.
Daher
fordert die IWS-Mitgliederversammlung die NRW-Landesregierung auf, die hohe
Einstufung der Ortsumgehung Warendorf zurückzunehmen.
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