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IWS-Erklärung zur Priorisierung

 

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Erklärung der IWS

zur Priorisierung der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64n

 Bei der IWS-Mitgliederversammlung vom 6. Oktober 2011 stößt die Einstufung der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B 64n („Vorrangig planen“) auf Unverständnis. Die der Ortsumgehung zugeschriebene Priorität steht nach Auffassung der Bürgerinitiative im offenkundigen Widerspruch zu den politischen Grundsätzen des NRW-Koalitionsvertrags. Um nur einige Punkte zu nennen: 

  1. Laut Koalitionsvertrag erhebt die Koalition die „Vorfahrt von Bussen und Bahnen im Land“ zum Programm. „Oberste Priorität“ soll die Erarbeitung einer „Mängelanalyse für das Schienennetz des Landes“ haben. Die parallel zur B 64 verlaufende Kursbuchstrecke RB67 hat noch immer mehr als 60 ungesicherte Bahnübergänge. Einige Bahnübergänge wurden zwar in den letzten Jahren geschlossen bzw. gesichert. Aber diese Planungen und weitere Maßnahmen, die seit 1991 vorgesehen sind, schleppen sich endlos hin. Sinnvoller wäre es deshalb u. E., anstelle des Neubaus einer Autoschnellstraße der Modernisierung der Bahnstrecke eine höhere Priorität einzuräumen, um so mehr Verkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern.
  2. Der Koalitionsvertrag vermerkt ausdrücklich die „im Wesentlichen gut ausgebaute Straßeninfrastruktur in NRW“ und thematisiert zugleich die „Begrenztheit des Systems Straße und seiner Ausbaukapazitäten“. Auf der B 64 wurde bei den offiziellen Verkehrszählungen seit dem Jahr 2000 ein rückläufiges bzw. stagnierendes Verkehrsaufkommen ermittelt. Auch die absoluten Zahlen (s. Anl.) rechtfertigen u. E. keinesfalls die Planung einer “Ortsumgehung“ im Zuge der B 64n als Kraftfahrstraßenlösung. In Anbetracht knapper öffentlicher Haushalte halten wir darum die Aus- und Neubaupläne für illegitim.
  3. Im Koalitionsvertrag werden darüber hinaus die „besonderen Probleme und Belastungen der Bevölkerung und der Umwelt durch den Verkehr“ thematisiert. Beides trifft auf die als Kraftfahrstraße geplante B 64n-Ortsumgehung Warendorf zu. 3a (Bevölkerung): Die Trasse führt unmittelbar an den westlichen, südlichen und östlichen Wohnvierteln des Stadtteils Warendorf entlang. Außerdem ist auch bei Bau der Kraftfahrstraße für die B 64-Ortsdurchfahrt ein hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten, sodass sich dort nur eine kaum spürbare Entlastungswirkung einstellen wird. 3b (Umwelt): Zugleich stellt die Autoschnellstraße einen eklatanten Eingriff in die Münsterländer Parklandschaft dar. Als gravierendes Beispiel sei die Zerschneidung der intakten Bauerschaften Ostbezirk und Vohren genannt. Dort ist auf der ganzen Linie Dammlage geplant. Davon betroffen wäre unter anderem auch die ökologisch wertvolle Vohrener Waldung „Landratsbüsche“.
  4. Bei „in der Region umstrittenen Straßenbauvorhaben“ sichert der Koalitionsvertrag die Beauftragung von „Untersuchungen zu Alternativen und anderen Netzlösungen“ zu. Die B 64n ist in der öffentlichen Auseinandersetzung seit vielen Jahren stark umstritten. Auch wenn die Gemeinderäte der betroffenen Kommunen zurzeit noch mehrheitlich für die B 64n-Ortsumgehung votieren, so ist dennoch in der Bevölkerung großer Widerstand gegen die Planung einer Kraftfahrstraße zu verzeichnen. Immerhin haben sich den vier Bürgerinitiativen entlang der B 64 mehr als 1.000 zahlende Mitglieder angeschlossen. Allein die IWS zählt 501 Mitglieder. Die sich in einer Gemeinschaft zusammengeschlossenen ca. 60 Warendorfer Eigentümer wollen für die Straße keinen Grund hergeben. - Auch der Bundesrechnungshof übt in seinen „Bemerkungen 2001“ - bei damals noch höheren Verkehrszahlen als im Jahre 2010 - Kritik am Ausbaustandard der B 64n.

 Daher fordert die IWS-Mitgliederversammlung die NRW-Landesregierung auf, die hohe Einstufung der Ortsumgehung Warendorf zurückzunehmen.

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Stand: 09. August 2011