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Glocke 31-10-2011

 

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Entlastungsprognose zweifelhaft

(Leserbrief IWS-Sprecherteam)

Warendorf. Zum Artikel "Nur Umgehungen bringen Entlastung" vom 22. Oktober erreichte uns ein Leserbrief von Albert Leendertse im Namen des Sprecherteams der Bürgerinitiative IWS.

„Keine Alternative zur B 64n“, das ist der Grundtenor Ihrer Berichterstattung über die UPV-Sitzung vom 20.10. mit dem Ingenieurbüro IPW. Nur die B 64n bringe Entlastung für Warendorf. Die dreistreifig geplante Kraftfahrstraße schaffe eine Entlastung von immerhin 40 – 60 Prozent, so die Prognose der Fachleute.

Nun ist das so eine Sache mit den Prognosen. Schon die große Spanne von „40 – 60 Prozent“ ist bezeichnend. Selbst wenn man sich noch so große Mühe gegeben haben mag, verschiedenste Faktoren in die Prognose einzurechnen, handelt es sich eben immer nur um eine Prognose. Erfahrungsgemäß wird die Entlastungswirkung von Ortsumgehungen fast immer viel zu hoch eingeschätzt. Die von der Stadt und den Bürgerinitiativen IWS und BVW im Jahre 2009 beauftragte Planersocietät erwartet von der B 64n ein Entlastungspotenzial von allenfalls 30 Prozent. Auch bei Bau der B 64n gäbe es auf der B 64-Ortsdurchfahrt ein hohes Verkehrsaufkommen. Zwar würde der Durchgangsverkehr reduziert, dafür ließe aber mehr Platz auf der breit ausgebauten Ortsdurchfahrt den hausgemachten Verkehr automatisch anwachsen.

Generell gilt. Ein Mehr an Straße hat ein Mehr an Verkehr zur Folge. Übereinstimmend denn auch die Erwartung der beiden Ingenieurbüros: Durch den Neubau der B 64 wird sich der West-Ost-Verkehr im Warendorfer Stadtgebiet nahezu verdoppeln. Deshalb wirkt es allzu einseitig und realitätsfern, im Zusammenhang mit der Autoschnellstraße B 64n ausschließlich von Entlastung zu reden. Die Belastung fände nämlich woanders statt: in den westlichen, südlichen und östlichen Wohnvierteln, vor allem aber in den Bauerschaften, wo zum Nachteil der gesamten Warendorfer Bevölkerung Mensch, Natur und Landschaft schutzlos neuen Belastungen ausgesetzt sind.

Doch diese Belastungen einzuschätzen gehört nicht zum Aufgabenbereich eines Verkehrsentwicklungsplans. Somit ist es unzulässig, aus den ermittelten und prognostizierten Zahlenwerten des IPW-Ingenieurbüros eilfertig ein Pro Autoschnellstraße B 64n abzuleiten."

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Stand: 09. August 2011